Ausschreibungs-ID: fb01-0004-wmz-2023

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Eintrittstermin:
05.05.2023

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Bewerbungsfrist:
26.03.2023

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Entgeltgruppe:
E 13 TV-H

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Befristung:
3 Jahre

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Umfang:
Teilzeit (50 %)

Die 1527 gegründete Philipps-Universität bietet vielfach ausgezeichnete Lehre für rund 22.000 Studierende und stellt sich mit exzellenter Forschung in der Breite der Wissenschaft den wichtigen Themen unserer Zeit.

Am Fachbereich Rechtswissenschaften, Institut für Verfahrensrecht, ist zum 05.05.2023 befristet auf 3 Jahre, soweit keine Qualifizierungszeiten anzurechnen sind, eine Teilzeitstelle (50 % der regelmäßigen Arbeitszeit) als

Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in (Doktorand*in)

zu besetzen. Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrages des Landes Hessen.

Ihre Aufgaben:

  • wissenschaftliche Dienstleistungen in Forschung und Lehre, insbesondere im Bereich des Schiedsverfahrensrechts
  • Betreuung der Schlüsselqualifikation „Studentische Rechtsberatung“
  • Betreuung des Projekts „Studentische Rechtsberatung“
  • Mitarbeit an Kommentarprojekten

Im Rahmen der übertragenen Aufgaben wird die Möglichkeit zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit geboten, die der eigenen wissenschaftlichen Qualifizierung dient. Die Befristung richtet sich nach § 2 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG.

Ihr Profil:

  • abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Diplom, Master oder vergleichbar) im Fach Rechtswissenschaften
  • gute Kenntnisse im Zivilrecht
  • gute Kenntnisse im (Schieds-)Verfahrensrecht

Die Bereitschaft zur eigenen wissenschaftlichen Qualifizierung (z. B. ein Promotionsprojekt auf dem Gebiet des Schiedsverfahrensrechts) wird erwartet.

Die Philipps-Universität unterstützt die professionelle Entwicklung von Nachwuchswissenschaftler*innen, und durch die Angebote der Marburg Research Academy (MARA), des International Office und der Stellen für Hochschuldidaktik und Personalentwicklung.

Kontakt für weitere Informationen

Prof. Dr. Wolfgang Voit
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+49 6421-28 21711

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voit@jura.uni-marburg.de

Wir fördern Frauen und fordern sie deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Als familienfreundliche Hochschule unterstützen wir unsere Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine Reduzierung der Arbeitszeit ist grundsätzlich möglich. Menschen mit Behinderung im Sinne des SGB IX (§ 2, Abs. 2, 3) werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Bewerbungs- und Vorstellungskosten werden nicht erstattet.

Bitte bewerben Sie sich bis zum 26.03.2023 über den unten stehenden Button.

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