Ausschreibungs-ID: fb01-0015-wmz-2023

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Eintrittstermin:
nächstmöglich

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Bewerbungsfrist:
08.10.2023

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Entgeltgruppe:
E 13 TV-H

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Befristung:
3 Jahre

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Umfang:
Teilzeit (50 %)

Die 1527 gegründete Philipps-Universität bietet vielfach ausgezeichnete Lehre für rund 22.000 Studierende und stellt sich mit exzellenter Forschung in der Breite der Wissenschaft den wichtigen Themen unserer Zeit.

Am Fachbereich Rechtswissenschaften, Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet auf drei Jahre, soweit keine Qualifizierungsvorzeiten anzurechnen sind, eine

Qualifizierungsstelle mit dem Ziel der Promotion

in Teilzeit (50 % der regelmäßigen Arbeitszeit) zu besetzen. Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrages des Landes Hessen.

Ihre Aufgaben:

  • wissenschaftliche Dienstleistungen in Forschung und Lehre, insbesondere auf den Gebieten des Gesellschaftsrechts (insbesondere Personengesellschaftsrecht und GmbH sowie GmbH & Co. KG) und des Vertragsrechts (insbesondere deutsches und internationales Kaufrecht)

Im Rahmen der übertragenen Aufgaben wird die Möglichkeit zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit geboten, die der eigenen wissenschaftlichen Qualifizierung dient. Die Befristung richtet sich nach § 2 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG.

Ihr Profil:

  • Erste juristische Prüfung mit Prädikat (mindestens vollbefriedigend) sowie vertiefte Kenntnisse in den genannten Fächern

Die Bereitschaft zur eigenen wissenschaftlichen Qualifizierung (z. B. ein Promotionsprojekt auf dem Gebiet des Handels- und Wirtschaftsrechts) wird erwartet.

Die Philipps-Universität unterstützt die professionelle Entwicklung von Nachwuchswissenschaftler*innen durch die Angebote der Marburg Research Academy (MARA), des International Office und der Stelle für Hochschuldidaktik.

Kontakt für weitere Informationen

Prof. Dr. Johannes Wertenbruch
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+49 6421-28 23104

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Johannes.wertenbruch@jura.uni-marburg.de

Wir fördern Frauen und fordern sie deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Als familienfreundliche Hochschule unterstützen wir unsere Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine Reduzierung der Arbeitszeit ist grundsätzlich möglich. Menschen mit Behinderung im Sinne des SGB IX (§ 2, Abs. 2, 3) werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Bewerbungs- und Vorstellungskosten werden nicht erstattet.

Bitte bewerben Sie sich bis zum 08.10.2023 über unten stehenden Button.

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