Ausschreibungs-ID:
fb17-0002-wmz-2026
Eintrittstermin:
15.03.2026
Bewerbungsfrist:
22.02.2026
Entgeltgruppe:
E 13 TV-H
Befristung:
15.05.2027
Umfang:
Teilzeit (50 %)
Die 1527 gegründete Philipps-Universität bietet vielfach ausgezeichnete Lehre für rund 22.000 Studierende und stellt sich mit exzellenter Forschung in der Breite der Wissenschaft den wichtigen Themen unserer Zeit.
Am Fachbereich Biologie, Fachgebiet Naturschutz, AG Farwig, ist im Rahmen einer Mutterschutz-/Elternzeitvertretung zum 15.03.2026 befristet bis 15.05.2027, mit der Möglichkeit der Verlängerung, eine drittmittelfinanzierte Teilzeitstelle (50 % der regelmäßigen Arbeitszeit) als
im BfN-Forschungsvorhaben „AviConAHP“ zu besetzen. Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrages des Landes Hessen.
Das Forschungsvorhaben „Monitoringkonzept für das nationale Artenhilfsprogramm – Konzeptentwicklung am Beispiel der Vögel“, kurz AviConAHP, verfolgt das Hauptziel, ein umfassendes Monitoringkonzept für das nationale Artenhilfsprogramm in Deutschland zu entwickeln. Dieses Verbundprojekt wird gemeinschaftlich vom Dachverband Deutscher Avifaunisten e.V. und der Philipps-Universität Marburg durchgeführt. Es zielt darauf ab, die Effektivität von Naturschutz-Förderprogrammen wissenschaftlich zu bewerten, indem ein sogenannter kontrafaktischer Ansatz verwendet wird. Der Hintergrund dieses Vorhabens ist der fortgesetzte Rückgang der biologischen Vielfalt trotz politischer Bemühungen. Daher besteht ein dringender Bedarf an einer standardisierten Erfolgskontrolle für Naturschutzmaßnahmen, um deren Wirksamkeit wissenschaftlich belegen zu können.
Es handelt sich um die Vertretung einer Qualifikationsstelle. Da sich die Dauer nach der Abwesenheit der zu vertretenden Person richtet, kann damit keine Zusage über eine dem Qualifizierungsziel angemessene Dauer der Beschäftigung verbunden werden.
Wir fördern Frauen und fordern sie deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Als familienfreundliche Hochschule unterstützen wir unsere Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine Reduzierung der Arbeitszeit ist grundsätzlich möglich. Menschen mit Behinderung im Sinne des SGB IX (§ 2 Abs. 2, 3) werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Bewerbungs- und Vorstellungskosten werden nicht erstattet.
Bitte bewerben Sie sich bis zum 22.02.2026 ausschließlich über den untenstehenden Bewerbungs-Button.