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Ausschreibungs-ID:
fb20-0044-mra-2026


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Eintrittstermin:
nächstmöglich

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Bewerbungsfrist:
22.03.2026

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Entgeltgruppe:
E 13 TV-H

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Befristung:
30.06.2028

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Umfang:
Teilzeit (10 - 15 %)


Die 1527 gegründete Philipps-Universität bietet vielfach ausgezeichnete Lehre für rund 22.000 Studierende und stellt sich mit exzellenter Forschung in der Breite der Wissenschaft den wichtigen Themen unserer Zeit.

Am Fachbereich Medizin in der Core-Facility Brainimaging sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet bis 30.06.2028 zwei drittmittelfinanzierte Teilzeitstellen (Minijob bis 604 € monatlich mit 10 - 15 % der regelmäßigen Arbeitszeit) als

Medizinisch-Radiologische*r Assistent*in

zu besetzen. Die Eingruppierung erfolgt je nach Qualifikation und Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 9a des Tarifvertrages des Landes Hessen.

Ihre Aufgaben:

  • organisatorische und technische Tätigkeiten im Umfeld der neurowissenschaftlichen Bildgebung
  • selbstständige Durchführung von MRT-Messungen im Bereich der neurowissenschaftlichen Forschung
  • Unterstützung des Teams bei der Vorbereitung und Nachbereitung von Messungen

Ihr Profil:

  • abgeschlossene Ausbildung als Medizinisch-technische*r Radiologieassistent*in (MTRA) oder eine vergleichbare Qualifikation
  • mehrjährige Berufserfahrung im Umfeld der neurowissenschaftlichen Bildgebung / MRT
  • zuverlässige und eigenständige Arbeitsweise

Wir bieten:

  • flexible Arbeitszeiten nach Absprache
  • ein interessantes und breites Arbeitsspektrum
  • persönliche Entwicklungsoptionen in einem Forschungsumfeld
  • kostenlose Nutzung des ÖPNV in Hessen (Landesticket)


Kontakt für weitere Informationen
Prof. Dr. Andreas Jansen
Image +49 6421-5865273
Image jansena2@staff.uni-marburg.de

Wir fördern Frauen und fordern sie deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Als familienfreundliche Hochschule unterstützen wir unsere Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine Reduzierung der Arbeitszeit ist grundsätzlich möglich. Menschen mit Behinderung im Sinne des SGB IX (§ 2 Abs. 2, 3) werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Bewerbungs- und Vorstellungskosten werden nicht erstattet.

Bitte bewerben Sie sich bis zum 22.03.2026 ausschließlich über den untenstehenden Bewerbungs-Button.