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Ausschreibungs-ID:
fb20-0138-pma-2026


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Eintrittstermin:
01.10.2026

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Bewerbungsfrist:
30.08.2026

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Entgeltgruppe:
E 13 TV-H

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Befristung:
31.12.2027

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Umfang:
Teilzeit (50 %)


Die 1527 gegründete Philipps-Universität bietet vielfach ausgezeichnete Lehre für rund 22.000 Studierende und stellt sich mit exzellenter Forschung in der Breite der Wissenschaft den wichtigen Themen unserer Zeit.

Am Fachbereich Medizin, Institut für Allgemeinmedizin, ist zum 01.10.2026 befristet bis 31.12.2027 eine Teilzeitstelle (50 % der regelmäßigen Arbeitszeit) als

Projektmitarbeiter*in

zu besetzen. Die Eingruppierung erfolgt je nach Qualifikation und Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrages des Landes Hessen.

Ihre Aufgaben:

  • wissenschaftliche Dienstleistungen im Rahmen des Projekts „Landarztquote – der hessische Weg“
  • Konzeption und Durchführung eines begleitenden longitudinalen Schwerpunktprogramms für die Studierenden der Landarztquote und weitere interessierte Studierende der Humanmedizin

Ihr Profil:

  • abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Staatsexamen oder vergleichbar) der Humanmedizin
  • von Vorteil sind eine Weiterbildung im Gebiet Allgemeinmedizin, didaktische Grundkenntnisse und eigene Lehrerfahrungen, insbesondere im universitären Bereich
  • gute Fähigkeiten der Kommunikation in deutscher Sprache und der interkollegialen Zusammenarbeit

Wir bieten:

  • ein interessantes und breites Arbeitsspektrum
  • die Möglichkeit zur fachärztlichen Weiterbildung Allgemeinmedizin
  • vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten und persönliche Entwicklungsoptionen
  • kostenlose Nutzung des ÖPNV in Hessen (Landesticket)


Kontakt für weitere Informationen
Rebecca Emmerich
Image +49 6421-28 25208
Image rebecca.emmerich@uni-marburg.de

Wir fördern Frauen und fordern sie deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Als familienfreundliche Hochschule unterstützen wir unsere Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine Reduzierung der Arbeitszeit ist grundsätzlich möglich. Menschen mit Behinderung im Sinne des SGB IX (§ 2 Abs. 2 und 3 SGB IX) werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Bewerbungs- und Vorstellungskosten werden nicht erstattet.

Bitte bewerben Sie sich bis zum 30.08.2026 ausschließlich über den untenstehenden Bewerbungs-Button.