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Ausschreibungs-ID:
fb04-0013-wmz-2026


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Eintrittstermin:
nächstmöglich

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Bewerbungsfrist:
19.04.2026

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Entgeltgruppe:
E 13 TV-H

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Befristung:
12 Monate

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Umfang:
Teilzeit (20 %)


Die 1527 gegründete Philipps-Universität bietet vielfach ausgezeichnete Lehre für rund 22.000 Studierende und stellt sich mit exzellenter Forschung in der Breite der Wissenschaft den wichtigen Themen unserer Zeit.

Am Fachbereich Psychologie, Arbeitsgruppe Klinische Kinder- und Jugendpsychologie, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt, befristet auf 12 Monate, eine drittmittelfinanzierte Teilzeitstelle (20 % der regelmäßigen Arbeitszeit) als

Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in

zu besetzen. Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrages des Landes Hessen.

Das Forschungsvorhaben/Drittmittelprojekt „DZPG – Youth-Mental-Health Infrastuktur “ beschäftigt sich mit dem partizipativen Aufbau einer Infrastruktur zur Verbesserung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen.

Ihre Aufgaben:

  • wissenschaftliche Dienstleistungen in der Forschung
  • Mitarbeit in den laufenden Projekten der Arbeitsgruppe im DZPG im Bereich der Youth-Mental-Health-Infrastruktur

Es handelt sich um eine Projektstelle, die nicht nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG befristet wird.

Ihr Profil:

  • sehr gut abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Diplom, Master oder vergleichbar) in Psychologie
  • (laufende) Ausbildung (Fachkunde VT) als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in wünschenswert
  • hohe Sorgfalt, Teamfähigkeit, selbständig strukturiertes Arbeiten und Organisationsfertigkeiten

Wir bieten:

  • forschungsstarkes und nettes Team sowie die Anbindung an das DZPG
  • Schnittstelle zur KJ-PAM/zum KJ-IPAM
  • etablierte Infrastruktur für Forschung mit Patient*innen
  • kostenlose Nutzung des ÖPNV in Hessen (Landesticket)


Kontakt für weitere Informationen
Frau Dr. Martina Dort
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Image dzpg@uni-marburg.de

Wir fördern Frauen und fordern sie deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Als familienfreundliche Hochschule unterstützen wir unsere Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine Reduzierung der Arbeitszeit ist grundsätzlich möglich. Menschen mit Behinderung im Sinne des § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Bewerbungs- und Vorstellungskosten werden nicht erstattet.

Bitte bewerben Sie sich bis zum 19.04.2026 ausschließlich über den untenstehenden Bewerbungs-Button.