Ausschreibungs-ID: fb20-0105-zfa-2025

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Eintrittstermin:
nächstmöglich

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Bewerbungsfrist:
25.05.2025

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Entgeltgruppe:
bis E 5 TV-H

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Befristung:
unbefristet

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Umfang:
Vollzeit

Die 1527 gegründete Philipps-Universität bietet vielfach ausgezeichnete Lehre für rund 22.000 Studierende und stellt sich mit exzellenter Forschung in der Breite der Wissenschaft den wichtigen Themen unserer Zeit.

Im Fachbereich Medizin, UniversitätsZahnMedizin, Poliklinik für Kieferorthopädie, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Vollzeitstelle als

Zahnmedizinische*r Fachangestellte*r (ZMFA)

zu besetzen. Die Eingruppierung erfolgt bei Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrages des Landes Hessen.

Ihre Aufgaben:

  • Stuhlassistenz bei der Versorgung kieferorthopädischer Patient*innen sowie die hygienische Aufbereitung der Instrumente
  • Abrechnung und Kommunikation mit Patient*innen inkl. Terminvergabe mit Koordination von dentallaborspezifischen Prozessen
  • Anfertigung von einfachen kieferorthopädischen Geräten (Retentionsgeräte, FKO) sowie die Herstellung von Modellen

Ihr Profil:

  • abgeschlossene Ausbildung als Zahnmedizinische*r Fachangestellte*r mit Fachkunde im Strahlenschutz
  • fundierte Erfahrung in der kieferorthopädischen Stuhlassistenz und mit kieferorthopädischen Labortätigkeiten
  • Teamgeist, Einsatzbereitschaft, eloquentes Wesen, gepflegte Erscheinung und höflicher Umgang

Wir bieten:

  • KFO Weiterbildungsmöglichkeiten
  • patientenstarke Abteilung auf dem aktuellsten Stand (Lingualtechnik, Schienentherapie, Keramikbrackets, festsitzende Techniken, Minipins)
  • kostenlose Nutzung des ÖPNV in Hessen (Landesticket)

Kontakt für weitere Informationen

Frau Prof. Dr. H. Korbmacher-Steiner
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+49 6421-5863218

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korbmach@staff.uni-marburg.de

Wir fördern Frauen und fordern sie deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Als familienfreundliche Hochschule unterstützen wir unsere Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine Besetzung des Arbeitsplatzes in Teilzeit sowie eine Reduzierung der Arbeitszeit sind grundsätzlich möglich. Menschen mit Behinderung im Sinne des SGB IX (§ 2, Abs. 2, 3) werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Bewerbungs- und Vorstellungskosten werden nicht erstattet.

Bitte bewerben Sie sich bis zum 25.05.2025 ausschließlich über den unten stehenden Bewerbungs-Button.

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