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Ausschreibungs-ID:
ZE-0104-BG-kasse-2025


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Eintrittstermin:
01.04.2026

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Bewerbungsfrist:
23.11.2025

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Entgeltgruppe:
bis E 3 TV-H

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Befristung:
31.10.2026

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Umfang:
Mini- oder Midijob


Die 1527 gegründete Philipps-Universität bietet vielfach ausgezeichnete Lehre für rund 22.000 Studierende und stellt sich mit exzellenter Forschung in der Breite der Wissenschaft den wichtigen Themen unserer Zeit.

Im Botanischen Garten sind im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) oder einer Beschäftigung in der Gleitzone (Midijob) zum 01.04.2026 befristet bis 31.10.2026 in einem zeitlichen Umfang von ca. 10 Wochenstunden mehrere Stellen für die

Mitarbeit im Kassenhaus

zu besetzen. Die Eingruppierung erfolgt bei Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 3 des Tarifvertrages des Landes Hessen. Die tägliche Arbeitszeit ist an allen Wochen-, Sonn- und Feiertagen von 08:45 bis 13:45 oder von 13:15 bis 18:15 Uhr.

Ihre Aufgaben:

  • Kassieren der Eintrittsgelder
  • Information der Besucher*innen über die Einrichtung
  • Aufsicht im Eingangsbereich des Botanischen Gartens
  • tägliche Kassenabrechnung
  • Telefondienst
  • Reinigung des Kassenbereichs innen und außen

Ihr Profil:

  • einschlägige praktische Erfahrungen
  • sicheres, freundliches und korrektes Auftreten
  • Bereitschaft zur Wochenend- und Feiertagsarbeit sowie zeitliche Flexibiltät
  • gesucht werden vertrauenswürdige, verlässliche, pünktliche Mitarbeiter*innen, die genaues Arbeiten gewohnt sind und Freude am Umgang mit Besucher*innen haben

Wir bieten:

  • ein interessantes und breites Arbeitsspektrum
  • Sportprogramme beim Zentrum für Hochschulsport


Kontakt für weitere Informationen
Benjamin Funk
Image +49 6421-28 21507
Image botanischer.garten@uni-marburg.de

Wir fördern Frauen und fordern sie deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Als familienfreundliche Hochschule unterstützen wir unsere Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine Reduzierung der Arbeitszeit ist grundsätzlich möglich. Menschen mit Behinderung im Sinne des SGB IX (§ 2, Abs. 2, 3) werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Bewerbungs- und Vorstellungskosten werden nicht erstattet.

Bitte bewerben Sie sich bis zum 23.02.2025 ausschließlich über den unten stehenden Bewerbungs-Button.