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Ausschreibungs-ID:
fb04-0009-wmz-2026


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Eintrittstermin:
14.05.2026

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Bewerbungsfrist:
05.04.2026

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Entgeltgruppe:
E 13 TV-H

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Befristung:
20.08.2026

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Umfang:
Teilzeit (50 %)


Die 1527 gegründete Philipps-Universität bietet vielfach ausgezeichnete Lehre für rund 22.000 Studierende und stellt sich mit exzellenter Forschung in der Breite der Wissenschaft den wichtigen Themen unserer Zeit.

Am Fachbereich Psychologie, Arbeitsgruppe Klinische Kinder- und Jugendpsychologie, ist zum 14.05.2026 befristet bis 20.08.2026 im Rahmen einer Vertretung in der Zeit des Mutterschutzes mit einer sich ggf. anschließenden Elternzeit, eine Teilzeitstelle (50 % der regelmäßigen Arbeitszeit) als

Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in

zu besetzen. Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrages des Landes Hessen.

Ihre Aufgaben:

  • wissenschaftliche Dienstleistungen in Forschung und Lehre
  • eigenständige wissenschaftliche Forschung
  • Anleitung von Abschlussarbeiten der Studierenden
  • Veröffentlichung wissenschaftlicher Publikationen
  • Mitarbeit in den laufenden Projekten der AG

Es handelt sich um eine Vertretungsstelle, die nicht nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG befristet wird.

Ihr Profil:

  • sehr gut abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Diplom, Master oder vergleichbar) in Psychologie
  • Approbation nach dem neuen Psychotherapiegesetz
  • ein Forschungshintergrund zu Borderline-Persönlichkeitsstörungen sowie Projekterfahrung sind von Vorteil
  • hohe Sorgfalt, Teamfähigkeit, selbständig strukturiertes Arbeiten und Organisationsfertigkeiten

Wir bieten:

  • forschungsstarkes und nettes Team sowie die Anbindung an das DZPG
  • Schnittstelle zur KJ-PAM/zum KJ-IPAM
  • kostenlose Nutzung des ÖPNV in Hessen (Landesticket)


Kontakt für weitere Informationen
Prof. Dr. Hanna Christiansen
Image +49 6421-28 23706
Image hanna.christiansen@uni-marburg.de

Wir fördern Frauen und fordern sie deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Als familienfreundliche Hochschule unterstützen wir unsere Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine Reduzierung der Arbeitszeit ist grundsätzlich möglich. Menschen mit Behinderung im Sinne des SGB IX (§ 2 Abs. 2 und 3 SGB IX) werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Bewerbungs- und Vorstellungskosten werden nicht erstattet.

Bitte bewerben Sie sich bis zum 05.04.2026 ausschließlich über den untenstehenden Bewerbungs-Button.