Ausschreibungs-ID:
UV-0111-dezII-bai-2025
Eintrittstermin:
Bewerbungsfrist:
01.02.2026
Entgeltgruppe:
Befristung:
Umfang:
Die 1527 gegründete Philipps-Universität bietet vielfach ausgezeichnete Lehre für rund 22.000 Studierende und stellt sich mit exzellenter Forschung in der Breite der Wissenschaft den wichtigen Themen unserer Zeit.
Die Philipps-Universität Marburg bietet Beschäftigten der Universitätsbibliothek im Rahmen der Förderung berufsbegleitender Weiterbildung die Möglichkeit, sich für die Teilnahme am
auf Basis einer Bedarfsfeststellung nach Ziffer 1.1. der Verfahrensbeschreibung zu bewerben. Eine Beschreibung des Studiengangs, seiner Zielsetzung, der Studienorganisation und Dauer finden Sie hier.
Der Beginn des Studiums an der Hochschule Hannover soll im Wintersemester 2026/27 erfolgen. Die Förderung umfasst die finanzielle Unterstützung in Höhe der Semesterbeiträge und ggf. die Kostenerstattung für eine private Bahncard während der Regelstudienzeit. Lehrveranstaltungen und Prüfungen, die während der regulären Arbeitszeit liegen, gelten als Dienst-/Arbeitszeit. Für die Vorbereitung auf Prüfungen können bis zu fünf Tage Dienst-/Arbeitsbefreiung gewährt werden. Es wird erwartet, dass darüber hinaus gehende Weiterbildungszeit als Eigenanteil geleistet wird.
Die vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus dem Antragsformular.
Die erforderlichen Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium hinsichtlich der beruflichen Qualifikation und der Berufserfahrung (i. d. R. ein Abschluss als Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste sowie drei Jahre Berufserfahrung an einer Bibliothek) müssen erfüllt sein und sind mit der Bewerbung um die Förderung nachzuweisen. Sie können auf der Internetseite der Hochschule Hannover eingesehen werden. Über die Studienzulassung entscheidet die Hochschule Hannover.
Es handelt sich um eine universitätsinterne Ausschreibung.
Wir fördern Frauen und fordern sie deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf. Die Philipps-Universität bekennt sich zum Ziel der familienfreundlichen Hochschule. Teilzeitbeschäftigten werden die gleichen Weiterbildungsmöglichkeiten wie Vollzeitbeschäftigten eingeräumt. Beschäftigte mit Behinderung im Sinne des SGB IX (§ 2 Abs. 2, 3) werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Bitte bewerben Sie sich bis zum 01.02.2026 ausschließlich über den unten stehenden Bewerbungs-Button.