Ausschreibungs-ID:
fb20-0140-wmz-2025
Eintrittstermin:
nächstmöglich
Bewerbungsfrist:
03.08.2025
Entgeltgruppe:
E 13 TV-H
Befristung:
4 Jahre
Umfang:
Vollzeit
Die 1527 gegründete Philipps-Universität bietet vielfach ausgezeichnete Lehre für rund 22.000 Studierende und stellt sich mit exzellenter Forschung in der Breite der Wissenschaft den wichtigen Themen unserer Zeit.
Am Fachbereich Medizin, Klinik für Dermatologie und Allergologie, Sektion Allergologie, ist in der Arbeitsgruppe „Klinisch-Experimentelle Allergologie“ unter Leitung von Prof. Wolfgang Pfützner zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet auf 4 Jahre mit der Option auf Verlängerung um weitere zwei Jahre nach erfolgreicher Evaluation, soweit keine Qualifizierungsvorzeiten anzurechnen sind, eine
in Vollzeit zu besetzen. Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrages des Landes Hessen.
Die Forschungsschwerpunkte der Arbeitsgruppe „Klinisch-Experimentelle Allergologie“ sind IgE-vemittelte Allergien und kutane Typ 2-Inflammation mit dem Ziel eines besseren Verständnisses zellulärer und humoraler Pathomechanismen. Dabei liegt der Fokus auf translationalen Studien im klinischen Modell mit der Charakterisierung sowohl systemischer als auch gewebespezifischer Immunreaktionen und ihrer zielgerichteten Modulation.
Es handelt sich um eine befristet zu besetzende Qualifikationsstelle mit dem Ziel der Berufbarkeit auf eine Professur (Habilitation oder Habilitationsäquivalenz). Im Rahmen der übertragenen Aufgaben wird die Möglichkeit zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit geboten, die der eigenen wissenschaftlichen Qualifizierung dient. Die Befristung richtet sich nach § 2, 1 WissZeitVG.
Die Bereitschaft zur eigenen wissenschaftlichen Qualifizierung wird vorausgesetzt.
Wir fördern Frauen und fordern sie deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Als familienfreundliche Hochschule unterstützen wir unsere Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine Besetzung des Arbeitsplatzes in Teilzeit sowie eine Reduzierung der Arbeitszeit ist grundsätzlich möglich. Menschen mit Behinderung im Sinne des SGB IX (§ 2, Abs. 2, 3) werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Bewerbungs- und Vorstellungskosten werden nicht erstattet.
Bitte bewerben Sie sich bis zum 03.08.2025 ausschließlich über den untenstehenden Bewerbungs-Button.